Haftungsausschluss    >>>

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Stand: Jänner 2008

1. Präambel

1.1. Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet, repariert und liefert ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchführt.

1.2. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.

1.3. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.

1.4. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer innerhalb der Annahmefrist entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung sendet oder die bestellten Vertragsgegenstände liefert.

1.5. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Lieferung

2.1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

2.2. Teillieferungen sind möglich.

2.3. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Auftragnehmer schriftlich, spätestens jedoch binnen 3 Tagen, vorzubringen.

2.4. Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers und gelten als Ablieferung.

2.5. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung des Auftragnehmers, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten vom Auftraggeber als vorweg genehmigt.

2.6. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.

2.7. Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl des Auftragnehmers auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Auftraggeber Ansprüche aufgrund des Rücktrittes durch den Auftragnehmer entstehen.

2.8. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren mindestens 90-tägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Auftragnehmer kann zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige, durch den Auftragnehmer unabwendbare Hindernisse, wie beispielsweise Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird. In beiden Fällen ist der Auftragnehmer nur zur zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlung verpflichtet.

2.9. Dem Auftragnehmer steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen.

2.10 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

3. Preise

3.1. Die genannten Preise gelten exklusive Transport-, Versicherungs-, Installations- und Aufstellungskosten und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.2. Die Berechnung der Preise erfolgt in EURO.

3.3 Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend.

4. Zahlung

4.1. Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, bei Lieferung oder Abholung.

4.2. Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

4.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelungen zurückzuhalten.

4.5. Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.

4.6. Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im banküblichen Ausmass verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.

5. Eigentumsrecht

5.1. Die gelieferten Geräte bleiben bis zur restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat für diese Zeit für die ordnungsgemässe Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.

5.2. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäss nach, so ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber verpflichtet.

5.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den solcher Art erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an den Auftragnehmer abzuführen.

5.4. Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Tagen zu verständigen und dem Auftragnehmer sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen.

5.5 Falls Dritte auf die noch im Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers stehende Ware zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass diese Ware im Eigentum des Auftragnehmers steht.

5.6 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch den Auftragnehmer stellt keinen Vertragsrücktritt durch den Auftragnehmer dar.

6. Kostenvoranschlag

6.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.

6.2. Alle Anbote sind freibleibend. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages, sofern solche auflaufen, werden dem Auftraggeber verrechnet.

7. Mahn- und Inkassospesen

7.1. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren.

7.2. Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von EUR 11,00 zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen.

7.3. Darüber hinaus ist vom Auftraggeber jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten des Auftragnehmers anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

8. Gewährleistung, Garantie und Haftung

8.1. Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Gewährleistung bzw. Haftung binnen 24 Monaten nach Lieferung verpflichtet, Mängel der Vertragsgegenstände, die bei Übergabe vorhanden waren, nach seiner Wahl am Erfüllungsort durch Verbesserung, kostenlosen Austausch oder Gutschrift gegen Rücknahme der mangelhaften Vertragsgegenstände zu beheben. Voraussetzung hiefür ist eine schriftliche Mängelrüge des Auftraggebers, welcher dieser unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung erhebt. Sonstige Rechtsfolgen der Mangelhaftigkeit der Vertragsgegenstände sind ausgeschlossen. Für Fremdarbeiten werden keine Haftungen übernommen.

8.2. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleissteile und Zubehör sowie Reparaturen infolge externer Einflüsse (wie zum Beispiel Eingriffe Dritter). Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten und/oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten.


8.3. Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8.4. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. In jedem Fall ist eine Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, entgangenen Gewinns, erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse, Schäden aus Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber, mittelbare Schäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9. Internetshop

9.1. Alle Artikel sind ausschliesslich über den Internetshop erhältlich. Der Versand erfolgt per Post oder Paketdienst. Bezahlung mittels Vorauskassa, Erlagschein oder per Nachnahme, die Bezahlungsart wird von der Blasinstrumentenwerkstatt Eduard Kiefl mitentschieden. Die Versandspesen trägt grundsätzlich der Empfänger. Die Ware wird, nach eventueller Rücksprache mit dem Kunden, am kostengünstigsten Weg versendet. Ab einem Warenwert von € 500,00 werden keine Versandspesen verrechnet. Unser Angebot richtet sich hauptsächlich an Kunden in Österreich. Bestellungen aus dem Ausland können wir nicht annehmen. Auf alle Produkte gelten die in Österreich gültigen gesetzlichen Garantiebestimmungen und Gewährleistungsfristen.

9.2. Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen: Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können ohne Angabe von Gründen binnen einer Frist von 7 Werktagen von einem in Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist ohne Angaben von Gründen abgesendet wird, Samstage zählen nicht als Werktage.
Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Blätter und Rohre für Holzblasinstrumente, Blockflöten, Noten, Bücher, Cd´s, Videos und DVD nur dann, wenn die entsprechende Ware in der Einschweißfolie bzw. mit unbeschädigten Siegel an die Blasinstrumentenwerkstatt E. Kiefl zurück gesandt wird.

9.3. Die Rückgabefrist beginnt mit der Ablieferung der Ware beim Kunden.

9.4. Die Rückgabe ist vollständig ausgeschlossen, wenn die Ware nach Wunsch des Kunden angefertigt wurde.

9.5. Macht der Kunde von seiner Möglichkeit der Rückgabe Gebrauch, ist die Blasinstrumentenwerkstatt Eduard Kiefl berechtigt, für die Zeit des Verbleibs der Ware beim Kunden eine angemessene Nutzungsvergütung zu verlangen.

9.6. Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Rückerstattung der vom Besteller erhaltenen Ware statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, ist die Blasinstrumentenwerkstatt E. Kiefl berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen.

9.7. Die Rücksendung ist zu richten an:

Blasinstrumentenwerkstatt Eduard Kiefl
Inhaber: Eduard Kiefl
Bahnstrasse 37
A- 7064 Oslip

10. Höhere Gewalt


10.1. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen.

11.2. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart.

11.3. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

11.4. Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

12.2. Änderungen der Adresse des Auftraggebers hat dieser unverzüglich dem Auftragnehmer bekannt zu geben.

12.3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hiedurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Haftungsauschluss

Ich weise die Besucher meiner Website darauf hin, dass sie diese eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr benützen.Ich sorge nach bestem Wissen und Gewissen für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf meiner Website angegebenen Informationen. Trotz aller Sorgfalt können sich Inhalte zwischenzeitlich verändert haben. Ich schliesse deshalb jegliche Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher, auf meiner Website zur Verfügung gestellten Informationen aus.

Verweise/Links zu anderen Websites

Ich weise die Besucher meiner Website darauf hin, dass sie Websites Dritter, die über Verweise/Links auf meiner Website erreicht werden können, eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr benützen. Ich schliesse jegliche Haftung oder Garantie für Informationen, die über Verweise/Links erreicht werden können, aus und bin in keiner Weise für die Inhalte auf Websites Dritter verantwortlich.

Eduard Kiefl, Jänner 2008